DIE ARGUMENTE FÜR DAS STROMGESETZ

Unser Strombedarf ist stark gestiegen und wird auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Weichen für eine sichere Stromversorgung zu stellen: Das Stromgesetz stärkt die einheimische Stromproduktion, erhöht die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten und schützt Natur und Landschaft.

1Mehr Strom – aus der Schweiz

  • Der steigende Strombedarf erfordert einen raschen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz, insbesondere im Winter. Wir müssen jetzt die Projekte umsetzen, die für die nächsten 5 bis 15 Jahre Versorgungssicherheit bringen. Das Stromgesetz schafft die Grundlage für mehr Strom aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse.
  • Mit dem Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion gewinnen wir an Unabhängigkeit vom Ausland.
  • Konkret ermöglicht das Stromgesetz die Umsetzung von 16 Wasserkraftprojekten und von Solar- und Windprojekten von nationaler Bedeutung. Bei allen Projekten bleibt das Mitspracherecht der Bevölkerung intakt.

2Mehr Strom – vor allem im Winter

  • Das Stromgesetz setzt auf Schweizer Strom und fördert Projekte, die insbesondere im Winter Strom liefern können. Das ist wichtig, weil die heutige inländische Stromproduktion den Strombedarf im Winter nicht decken kann. Diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen. Das Gesetz regelt, dass die Stromimporte im Winter den Richtwert von netto 5 TWh nicht überschreiten dürfen.
  • Die Winterproduktion soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh aus Speicherwasserkraft sicher abrufbar sein müssen. Entsprechende Projekte von nationalem Interesse sind im Stromgesetz explizit aufgeführt. Zudem treibt das Stromgesetz den Ausbau von Wind- und alpinen Solaranlagen in dafür definierten Eignungsgebieten voran, die ebenfalls im Winter Strom produzieren.
  • Für den Fall einer drohenden Mangellage sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung vor. Zum Beispiel eine befristete Erhöhung der Stromproduktion von Wasserkraftwerken oder die Bildung einer Energiereserve.

3Mehr Strom – und Schutz für Natur und Landschaft

  • Mehr als 80 Prozent der neuen Produktion werden Solaranlagen auf Infrastrukturen, Dächern und Fassaden sein – nicht Anlagen in der Natur. Wasserkraft, Windkraft und alpine Solaranlagen bringen ergänzend wertvolle Winterenergie.
  • Mit dem Stromgesetz müssen die Kantone in ihren Richtplänen klar festlegen, welche Gebiete sich für die erneuerbare Stromproduktion mit Wasser- und Windkraft sowie grossen Solaranlagen eignen und welche geschützt werden sollen. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssen die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend berücksichtigt werden. Kurz: Das Stromgesetz stärkt den Landschafts- und Umweltschutz ausserhalb der Eignungsgebiete.
  • Das Stromgesetz verbietet den Bau von Stromproduktionsanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie Wasser- und Zugvogelreservaten. Es schont die Biodiversität und Landschaften, die nicht als geeignete Gebieten ausgewiesen oder von Wasserkraftprojekten betroffen sind.

4Mehr Strom – zu stabileren Preisen

  • Das Stromgesetz fordert keine neuen Abgaben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit den verfügbaren Mitteln finanziert.
  • Das Stromgesetz sichert unsere Stromversorgung vor allem im Winter – dann, wenn Energie knapp werden kann. Dadurch sparen wir Kosten für teure Notfallmassnahmen, die die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen.
  • Im Stromgesetz ist geregelt, wie viel erneuerbarer Strom aus Schweizer Produktion in die Grundversorgung fliessen muss. Zudem verpflichtet es Energieversorgungsunternehmen, den Strom bei allfälligem Bedarf möglichst risikoarm zu beschaffen. So werden Konsumentinnen und Konsumenten vor zu grossen Preisschwankungen geschützt.
  • Das Stromgesetz verpflichtet Stromlieferanten dazu, Sparmassnahmen zugunsten ihrer Kundinnen und Kunden umzusetzen. Konsumentinnen und Konsumenten sparen so nicht nur Strom, sondern auch Geld.

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